Ablösekosten und die Vorfälligkeitsentschädigung
Wer einen bestehenden Kredit ablösen möchte, muss je nach Vertrag mit diversen Ablösekosten rechnen. Schließlich will die alte Bank im Falle der Kreditumschuldung nicht auf noch zu zahlende Zinsen verzichten und berechnet sich außerdem noch weitere Kosten, die durch die vorzeitige Kündigung des Vertrages entstehen. Schließlich hat das Kreditinstitut ihr Refinanzierungskonzept für den Kredit auf Basis von monatlichen Raten entwickelt und nicht damit gerechnet, dass der Betrag vorzeitig komplett zurückgezahlt wird. Alle anfallenden Kosten müssen vom Kreditnehmer, also Ihnen, beglichen werden und nicht von ihrem neuen, günstigeren Kreditgeber.
Die Ablösekosten setzten sich demnach aus folgenden Komponenten zusammen: Zinsen bis zum Ablösetermin, Bearbeitungsgebühren, Vorfälligkeitsentschädigung. De Weiteren können je nach Bank und Kreditvertrag noch vier andere Positionen fällig werden: Anteilige Erstattung von Disagien, Zinsen und laufzeitabhängige Kosten, die auf die Zeit nach dem Ablösetermin entfallen, Rückkaufswert von Restschuldversicherungen und Kosten der Übertragung von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten).
Angenommen Sie wollen einen Kredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren bereits nach 5 Jahren ablösen, so machen einen großen Teil der Ablösekosten die noch zu zahlenden Zinsen aus. Der zweitgrößte Anteil fällt auf die Vorfälligkeitsentschädigung, die von den Banken folgendermaßen begründet wird: Die Bank selbst muss sich das Geld für ein Darlehen auch ausleihen und zahlt dafür einen bestimmten Zinssatz. Dem Kunden wird der Kredit nun für 10 Jahre zu einem festen Zinssatz, der natürlich höher ist, als der, den die Bank zahlt, ausgegeben. Wird der Kredit nun vorzeitig abgelöst, kann die Bank aufgrund der neuen Zinssituation den Kredit einem anderen Kunden nur zu einem Zinssatz ausgeben, der unter dem liegt, den die Bank an ihren Darlehensgeber zahlt – sie würden also Verlust machen – daher muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Einfacher gesagt: die Pläne der Bank wurden umgeschmissen – dafür muss der Kreditnehmer aufkommen.
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