Absicherungsvarianten der Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung hat vorrangig eine Hauptaufgabe: den Kreditnehmer und dessen Familie bei Zahlungsunfähigkeit vor Schulden zu schützen. Jedoch unterscheiden sich die Absicherungsvarianten, je nachdem ob es sich um einen Immobilien- oder Raten-Kredit handelt. Allerdings kann man immer drei Absicherungsvarianten festmachen, die wie folgt a
usfallen.
Eine Mindestversicherung schützt die Familie des Kreditnehmers bei dessen Tod vor Zahlungsunfähigkeit. Kommt es also zum Versicherungsfall, wird der Restbetrag vom Kredit durch die Versicherungsleistung getilgt. Die Familienangehörigen müssen also für die Kosten nicht aufkommen, was speziell für junge Familien mit nur einer erwerbstätigen Person empfehlenswert ist. Jedoch muss hier der Betrag angemessen hoch sein. Bei kleinen Krediten (bis 10.000€) sollte jeder Fall individuell betrachtet werden, da z.B. andere Sicherheiten eine Restschuldversicherung unnötig machen.
Wer noch mehr Schutz haben möchte ist mit der Kombi-Versicherung gut beraten. Diese springt neben dem Todesfall auch bei unfallbedingter Invalidität und Arbeitsunfähigkeit ein. Sprich, fällt der monatliche Lohn weg, so zahlt die Versicherung den restlichen Kreditbetrag und erlöst den Kreditnehmer so von seinen Rückzahlungsverpflichtungen. Natürlich ist dadurch auch die Familie des Kreditnehmers besser geschützt.
Wer kein Risiko eingehen und gegen alle negativen Einflüsse des Alltags abgesichert sein möchte, wählt die Komplett-Absicherung. Hierbei handelt es im Prinzip um eine Kombi-Versicherung, die zudem vor Arbeitslosigkeit schützt. Verliert der Kreditnehmer also sein monatliches Einkommen, da sein Arbeitgeber ihm beispielsweise aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage kündigen muss, so kommt die Versicherung für die Zahlung der Raten auf. Damit sind der Kreditnehmer und seine Familie rundum geschützt und müssen sich um das Thema Zahlungsunfähigkeit keine Sorgen mehr machen.
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