Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer ein Haus baut muss dafür sorgen, dass die Baustelle stets gut abgesichert ist. Dafür hilft es nicht nur ein Schild mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten“ aufzuhängen. Sollte die Baustelle nicht ausreichend gesichert sein und sich jemand verletzten, so muss der Bauherr für die Schäden aufkommen. Dies kann so weit gehen, dass das für den Hausbau gesparte Geld komplett als Schadensersatz gezahlt werden müsste. In solch einem Falle könnten Sie den Hausbau an den Nagel hängen. Auch wer lediglich ein Grundstück kauft oder eine Immobilie saniert ist nicht vor der Schadensersatzpflicht geschützt. Diese beruft sich auf §823 BGB. Falls hier was passiert, müssen Sie auch zahlen. Damit es beim Eintreten des „worst case“ nicht dazu kommt, gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese ersetzt mögliche Schadensersatzansprüche Dritter.

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